Gaffel-Minderheitsgesellschafter trägt gesamte Kosten
(mer) Das Landgericht Köln hat nach rund vierjährigem Rechtsstreit am heutigen Freitag die Klage des Gaffel-Minderheitsgesellschafters Johannes Becker abgewiesen. Damit bescheinigt die 9. Kammer für Handelssachen unter Vorsitz von Richter Dr. Czaja, dass die Abberufung von Johannes Becker als Geschäftsführer der Privatbrauerei Gaffel durch den Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter Heinrich Becker und Heinrich Philipp Becker rechtens war. Die Kosten des Verfahrens wurde zu 100 Prozent dem Kläger Johannes Becker auferlegt.
Mit dieser Entscheidung ist eine Rückkehr von Johannes Becker in die Geschäftsführung der Privatbrauerei Gaffel ausgeschlossen. „Wir freuen uns darüber, dass das Landgericht unserer Auffassung gefolgt ist“, kommentiert Heinrich Becker das Urteil. „Ich hoffe, dass mein Bruder nunmehr einsieht, dass eine konstruktive Zusammenarbeit unter Gesellschaftern weiter führt als sinnloses Prozessieren.“
Weitere Informationen:
DIE KOELNER Agentur für Public Relations
Michael Busemann
Sömmeringstr. 75
50823 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 92 13 21 - 35
Fax: +49 (0) 221 / 92 13 21 - 38
E-Mail: michael.busemann(at)die-koelner.net
Internet: www.die-koelner.net
<WBR>
Honorarfreie Veröffentlichung für redaktionelle Zwecke. Abdruck oder Veröffentlichung im Internet unter Angabe der Quelle: Mercurio Drinks - Pressemitteilungen aus der Getränkebranche (mer / Privatbrauerei Gaffel Becker & Co.)