(mer) Vor dem Hintergrund der aktuellen Trilog-Beratungen zwischen EU-Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission zur „Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV)“ appelliert die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) an die Entscheider, für die Branche umsetzbare Rechtsvorgaben zu entwickeln.
Hierzu erklärte heute wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß in Berlin: „In der Endphase dieses wichtigen Projekts setzen wir nach den langjährigen Beratungen darauf, dass für die Unternehmen verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen zur Etikettierung und Vermarktung von Lebensmitteln gefunden werden“.
Die wafg sieht vor allem Überlegungen kritisch, für die Unternehmen bei ihrem freiwilligen Engagement zur optimierten Nährwertinformation unverhältnismäßige Hürden aufzubauen: „Wir appellieren an die Entscheider, die zukünftige freiwillige Nährwertkennzeichnung nicht durch Überregulierung so zu erschweren, dass die Unternehmen aufgrund der Komplexität der Vorgaben und unpraktikabler Mehrfachkennzeichnungen auf diese Option verzichten“, fordert Groß. „Dies wäre verbraucherpolitisch fatal und ein bedenklicher Rückschlag für die gemeinsamen Anstrengungen von Wirtschaft und Politik, auf sachgerechter Basis eine optimierte Nährwertinformation über die Kennzeichnung bereit zu stellen“.
Zudem warnt die wafg nachdrücklich vor unausgegorenen Schnellschüssen bei der Ausgestaltung der zutatenbezogenen Herkunftskennzeichnung. In dieser für die Unternehmen bedeutsamen Frage sei eine umfassende und breit angelegte Folgenabschätzung vor Erlass einer Regulierung ebenso zwingend wie die nochmalige ergebnisoffene Prüfung der Verhältnismäßigkeit sowie Angemessenheit solcher neuen Kennzeichnungspflichten – insbesondere mit Blick auf die saisonale Verfügbarkeit bestimmter Rohstoffe aus unterschiedlichen Regionen.
Die wafg setzt darüber hinaus darauf, in den anstehenden Beratungen die wissenschaftliche Basis für die Ausgestaltung der Kennzeichnung nicht aufzugeben. Dies gelte in besonderer Weise für Forderungen nach Warnhinweisen, die vor allem auf Spekulationen beruhen – wie etwa bei Aspartam. Für solche Vorgaben sieht die wafg keine Grundlage.
Nähere Informationen zur wafg und das ausführliche Positionspapier zur LMIV sind abrufbar über die Homepage der wafg unter www.wafg.de.
Ansprechpartner:
Dr. Detlef Groß
Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel.: +49 30 / 25 92 58 - 10
Fax: +49 30 / 25 92 58 - 20
E-Mail: mail(at)wafg.de
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