Deutsche SiSi-Werke

Die Sonne in der Tüte
Capri-Sonne kennt jedes Kind. Sie scheint auf allen Kontinenten und wird in rund 100 Ländern getrunken. Bereits seit 1969 gibt es das Getränk im unverwechselbaren Trinkpack in Deutschland.

Mit der Idee, ein Getränk für den "Unterwegsmarkt" in einer Einwegverpackung anzubieten, stieg der Hersteller von Capri-Sonne-die Deutschen SiSi-Werke?in ein neuesMarktsegment ein. Mit großem Erfolg: Seit 1975 ist Capri-Sonne Marktführerin Deutschland und weltweit eine der bekanntesten Kinder-Fruchtsaftmarken.

Capri-Sonne Trinkpack bleibt einzigartig

Capri-Sonne Nachahmer vor Oberlandesgericht gescheitert

(mer) Mit seinem Urteil vom 14. Juni 2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden, dass der Trinkbeutel, den ein beklagtes ausländisches Unternehmen 2014 auf der Messe Biofach in Nürnberg präsentiert hat, dem Capri-Sonne Trinkpack so ähnlich ist, dass er dessen Markenrechte verletzt.

Capri-Sonne Nachahmer vor Oberlandesgericht gescheitert

(mer) Mit seinem Urteil vom 14. Juni 2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden, dass der Trinkbeutel, den ein beklagtes ausländisches Unternehmen 2014 auf der Messe Biofach in Nürnberg präsentiert hat, dem Capri-Sonne Trinkpack so ähnlich ist, dass er dessen Markenrechte verletzt.

Die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, hat sich vor Gericht abermals erfolgreich gegen einen Nachahmer des typischen Capri-Sonne Standbeutels gewehrt. Das OLG in Nürnberg bestätigte eine Verwechslungsgefahr zwischen der – als 3D-Marke geschützten – Capri- Sonne-Verpackung und einem auf der Messe Biofach 2014 präsentierten Fruchtsaftgetränk in einem Standbeutel.

In insgesamt sieben Verfahren wurde dem Eppelheimer Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren bereits an deutschen Gerichten in Hamburg, Braunschweig und Köln Recht zugesprochen. Im aktuellen Prozess hatte zunächst das Landgericht Nürnberg zugunsten des Beklagten entschieden. Die Richter des OLG sahen das anders und bestätigten eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Verpackungsformen. Die Standbeutelform werde im vorliegenden Fall „markenmäßig“ als Gewährleistung der Warenherkunft genutzt, urteilten die Richter. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann das beklagte Unternehmen allerdings eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

„Das Urteil in Nürnberg bekräftigt unsere Sicht der Dinge. Das OLG hat den Ausstattungsschutz für unsere Verpackung bestätigt und damit ihre Einzigartigkeit und Wiedererkennbarkeit. Diese Entscheidung ist auch ein Erfolg für die gesamte Markenartikelindustrie und deren Produkte“, freut sich Dr. Hans-Peter Wild, Inhaber der Capri-Sun Group Holding AG in Baar/Schweiz, dem Sitz der weltweit tätigen Holding.

Über Capri-Sun Group Holding AG

Die Capri-Sun Group Holding AG mit Sitz in Baar, Schweiz, produziert, distribuiert und lizensiert die Produktion von Capri-Sonne im eigenen Vertrieb und mit Partnern wie Kraft-Heinz und Coca Cola Enterprises. Ursprünglich stammt Capri-Sonne aus Deutschland. Hier wurde das Fruchtsaftgetränk 1969 auf den Markt gebracht. Heute ist Capri- Sun in zahlreichen Geschmacksrichtungen in mehr als 110 Ländern weltweit erhältlich. Darüber hinaus umfasst die Capri-Sun Group Holding AG das Unternehmen WILD-INDAG, den Technologieführer in modernen Abfüll- und Verpackungsanlagen. WILD-INDAG, anfänglich das Engineering Center von WILD, entwickelt und realisiert moderne Prozessanlagen sowie Maschinen für die Getränke- und Lebensmittelbranche und die Tiernahrungs- und Non-Food- Industrie.

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