Rückgrat von Tradition und Wirtschaft

Die geschützte geografische Angabe für Tequila
Derzeit ist Tequila in insgesamt 55 Ländern geschützt, darunter die Vereinigten Staaten und die Europäische Union. © CRT

Die geschützte geografische Angabe für Tequila

(mer) Der Regelungsausschuss für Tequila (CRT) bekämpft seit Jahren Verstöße gegen die Richtlinien der geschützten geografischen Angabe. Ein Verfahren gegen Heineken schlägt europaweit große Wellen, denn das gesamte System der Herkunftsbezeichnungen sieht sich bedroht.

Die geschützte geografische Angabe für Tequila

(mer) Der Regelungsausschuss für Tequila (CRT) bekämpft seit Jahren Verstöße gegen die Richtlinien der geschützten geografischen Angabe. Ein Verfahren gegen Heineken schlägt europaweit große Wellen, denn das gesamte System der Herkunftsbezeichnungen sieht sich bedroht.

 

Im Jahr 2019 registrierte die EU-Kommission den Tequila als erstes Produkt aus Mexiko als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) – das wichtigste System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse in Europa. Dennoch ist der Tequila nicht vor Missbrauch gefeit: Seit mehreren Jahren schon wehrt sich der Regelungsausschuss für Tequila (CRT) gegen die unerlaubte Verwendung des Begriffes Tequila durch den Getränkeriesen Heineken bei seinem „mit Tequila aromatisierten Bier” Desperados.

 

Bereits 2017 wurde in Holland und Frankreich je ein Verfahren eingeleitet. Anfang 2020 erhielt der Regelungsausschuss für Tequila CRT stichfeste Belege für mehrere Verstöße seitens Heineken gegen die Vorschriften im Umgang mit Tequila, die im Rahmen der Herkunftsbezeichnung festgelegt sind. So täuschte die mexikanische Herstellerfirma vor, abgefüllte Waren für den Konsum durch den Endverbraucher zu exportieren, während mit dem Produkt eine Tochtergesellschaft von Heineken beliefert wurde, die den Tequila zur Aromatisierung von Desperados verwendet hat. Doch Tequila darf aufgrund der Herkunftsbezeichnung nicht zu einem Aroma oder einer Geschmacksrichtung verarbeitet werden.

Aufgrund der geltenden mexikanischen Vorschriften konnte der CRT deshalb keine Echtheitszertifikate für den Export des Getränks an besagte Herstellerfirma ausstellen. Als Antwort darauf verklagte die niederländische Brauerei, vertreten durch die Europäische Brauvereinigung, Mexiko vor der Europäischen Kommission mit dem Vorwurf der Handelshemmnis.

 

Darauf folgte ein nie dagewesener Akt der Solidarität für Mexiko, den CRT, die Tequila-Produzenten und das gesamte System der geschützten geographischen Angabe:

Die EU-Kommission erhielt über 40 Briefe von Vertretern der wichtigsten europäischen Ursprungsbezeichnungen, darunter das Bureau Interprofesional del Cognac, die Scotch Whisky Association, Origen España oder das Consorzio Parmigiano, sowie von einigen akademischen Institutionen, die allesamt darum baten, als interessierte Parteien an dem Verfahren teilnehmen zu können.

Denn dieser Konflikt ist richtungsweisend für das gesamte System der geschützten geographischen Angabe: Eine Entscheidung zu Ungunsten Mexikos  würde bedeuten, dass letztlich jedes geschützte Produkt verletzt und damit generisch werden kann.

 

Das mexikanische Wirtschaftsministerium, hat sich verpflichtet, den Tequila als wichtiges Kulturgut und Symbol der mexikanischen Identität zu wahren und diese traditionsreiche Industrie zu schützen. 163 Tequila Produzenten, mehr als 19.000 Agavenproduzenten und 70.000 mexikanische Familie hängen vom Wirtschaftszweig Tequila ab. Ein Nichteinhalten der Regularien der Herkunftsbezeichnung würde erhebliche Schäden für die gesamte Tequila Industrie nach sich ziehen.

 

Derzeit ist Tequila in insgesamt 55 Ländern geschützt, darunter die Vereinigten Staaten und die Europäische Union, wo er nicht nur als geschützte geografische Angabe anerkannt ist (2019), sondern auch durch das Abkommen zwischen Mexiko und der EU über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz von Ursprungsbezeichnungen im Spirituosensektor (1997), die Eintragung als Kollektivmarke "Tequila" beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO (2008) und den besonderen Schutz im Zollwesen (2013).

 

 

Über den Regelungsausschuss für Tequila (CRT)

Der Regelungsausschuss für Tequila (CRT) ist für die Überprüfung und Zertifizierung der Einhaltung der Vorschriften für die Produktion von Tequila zuständig. So kann die Echtheit des Tequilas für den Verbraucher garantiert werden und die Herkunftsbezeichnung (DOT) in Mexiko und weltweit geschützt werden. Die Aufgabe des CRT besteht weiterhin darin, die Einhaltung der für Tequila, Tequila-haltigen Produkte und seine Rohstoffe geltenden Vorschriften sowie Spezifikationen und Qualitätssysteme zu überprüfen, die Herkunftsbezeichnung sowohl in Mexiko als auch im Ausland zu schützen sowie zum Nutzen der Verbraucher Mehrwert und Vertrauen bei Partnern, Kunden, Mitarbeitern, Agenturen und Regierungsstellen zu schaffen. Tequila-Hersteller, Agavenproduzenten, Abfüller, Vermarkter und die mexikanische Regierung sind Teil dieser Organisation. Ebenso gilt sie als Informations- und Dienstleistungszentrum von höchster Qualität für die gesamte Produktionskette, mit dem Bestreben, das weltweite Referenzzentrum im Wissen über Agave und Tequila zu werden. Neben der Zentrale in Jalisco / Mexiko gibt es vier internationale Büros in Madrid, Shanghai, Genf und Washington D.C.

 

 

 

Pressekontakt:

Fame Creative Lab
Isabell Böck / isabell@fame-creativelab.com / +49 175 276 80 33
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